Rat bringt freiwillige frühzeitige Beteiligung auf den Weg

Am 20.2.024 brachte der Rat der Gemeinde Kreuzau die freiwillige frühzeitige Beteiligung zur Änderung des Bebauungsplans E18 auf den Weg.

Nun sind wir auf die Anregungen und Änderungswünsche der Bürgerinnen und Bürger, sowie der sogenannten Träger öffentlicher Belange gespannt. Wann und wo Sie bei der Verwaltung der Gemeinde Kreuzau die auszulegenden Planunterlagen einsehen können, erfahren Sie aus dem Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau. Bereits heute finden Sie unter der Rubrik „Investoren“ unsere Pläne auf dieser Webseite.

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