Erster Meilenstein erreicht – Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan E18 Kreuzau-Schneidhausen gefasst!
Am 17.6.2025 fasste der Rat der Gemeinde Kreuzau den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan E18 Kreuzau-Schneidhausen.
Bekanntmachung Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
Mit diesem Ratsbeschluss erreichte das Projekt Hoesch-Aue erstes Baurecht und damit einen ersten wichtigen Meilenstein bei der Entwicklung der drohenden Industriebrache in der Gemeinde Kreuzau.
- Durch den gefassten Satzungsbeschluss besteht nun Baurecht in einem Mischgebiet auf dem heutigen Parkplatz der Hoesch-Design GmbH für zwei vorwiegend gewerblich genutzte Immobilen.
- Die beiden nun zu entwickelnden Immobilien können dabei mit einer maximalen Bruttogeschossfläche von 6.530qm im MI2 und von 9.173qm im MI3 geplant werden.
- Zusätzlich wird im Baufeld MI1 des Bebauungsplangebietes vorwiegend Wohnraum in unmittelbarer Nähe zu einer historischen Parkanlage entstehen.
- Im MI1 können Wohnflächen mit einer maximalen Bruttogeschossfläche von 4.232qm entwickelt werden.
Das Projektteam freut sich sehr nun die nächsten Schritte gehen zu können. Die Erschließung der drei Baufelder, sowie die Entwicklung der Gebäude in diesen Baufeldern ist eine spannende Aufgabe für die zweite Halbjahr 2025.
Sollten Sie mehr über das Projekt Hoesch-Aue wissen möchten als potenzieller Nutzer einer der attraktiven entstehenden Gewerbeflächen oder als Bewohner der einzigartigen entstehenden Wohnungen, senden Sie uns gerne eine eMail an info@hoesch-aue.de .