Bekanntmachung zur „Frühzeitigen Beteiligung“ im Bauleitplanverfahren: Bebauungsplan Nr. E 18, 2. Änderung, Ortsteil Kreuzau, „Schneidhausen“
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 20.02.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, „Schneidhausen“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen und dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt.
Ferner hat der Rat der Gemeinde Kreuzau beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Die digitale gemeindliche Bekanntmachung zur die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie in beigefügter pdf.